Ganztag gemeinsam gestalten: Impulse für erfolgreiche Bildungspartnerschaften

Stellungnahme
22 Jun 2026

Mit dem ab August 2026 stufenweise greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter steht das deutsche Bildungssystem vor einer großen Herausforderung und gleichzeitig vor einer wichtigen Chance für tiefgreifenden Wandel. Damit diese Chance genutzt werden kann, braucht es ein neues Verständnis von Kooperation zwischen Schule und außerschulischen Akteur:innen: weg von der strikten Trennung zwischen Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten, hin zu einem integrierten Bildungssystem, das formale und non-formale Bildung sinnvoll miteinander verbindet. Der Bundesverband Innovative Bildungsprogramme e.V. fordert daher:

  • den Abbau rechtskreisbezogener Hürden, die gesetzliche Verankerung einer Kooperationspflicht zwischen Schulen und zivilgesellschaftlichen Bildungspartner:innen sowie bundesweite Qualitätsstandards mit verbindlichem Monitoring;
  • die strukturelle Verankerung von Kooperationsmanagement an Schulen und in Kommunen, die Förderung vielfältiger Trägerstrukturen sowie die systematische Öffnung von Schulen in den Sozialraum;
  • den Übergang von kurzfristiger Projektförderung zu nachhaltiger Strukturförderung, eigenständige und hinreichende Ganztagsbudgets für Schulen sowie wirkungsorientierte, qualitätsbasierte und bürokratiearme Förder- und Vergabeverfahren.

Dieses Positionspapier versteht sich als Einladung an Entscheidungsträger:innen in Politik und Verwaltung zum gemeinsamen Diskurs über die konkreten Handlungsempfehlungen mit dem Ziel, die Potenziale zivilgesellschaftlicher Bildungsakteur:innen für die Weiterentwicklung unseres Bildungssystems systematisch zu nutzen und strukturell zu verankern.

Ausgangslage und Problembeschreibung

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter steht das deutsche Bildungssystem vor einem tiefgreifenden Wandel. Der Anspruch greift ab August 2026 zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um eine Stufe erweitert, bis er ab dem Schuljahr 2029/30 für die Klassen 1 bis 4 gilt; er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen, auch in den Ferien. 

Die Einführung bietet die Chance, Bildung über den klassischen Unterricht hinaus ganzheitlich zu denken und Kinder umfassender in ihrer Entwicklung zu begleiten. Derzeit wird dieses Potenzial jedoch nur eingeschränkt genutzt. In vielen Schulen stehen Unterricht und außerunterrichtliche Angebote weiterhin nebeneinander, statt pädagogisch sinnvoll ineinanderzugreifen. Es fehlen abgestimmte Konzepte, verbindliche Qualitätsstandards und teilweise auch die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen, um die mit dem ganztägigen Lernort einhergehenden pädagogischen Potentiale zu heben. Hinzu kommen strukturelle Herausforderungen wie unzureichende räumliche, zeitliche und personelle Voraussetzungen für multiprofessionelle Zusammenarbeit sowie unterschiedliche Rechtskreislogiken, die Trennung innerer und äußerer Schulangelegenheiten, Weisungsbefugnisse und Vergütungsstrukturen (Deutsche Telekom Stiftung 2026).

Die komplexen Herausforderungen und Gelingensbedingungen für gute Ganztagsschulen sind in der Fachliteratur umfassend beschrieben (Theis et al. 2018; Stiftung Mercator 2019). Aus Sicht des Bundesverbands Innovative Bildungsprogramme e.V. kommt jedoch einem Aspekt besondere Bedeutung zu: dem Aufbau tragfähiger Kommunikations- und Kooperationsstrukturen zwischen den beteiligten Akteur:innen. Denn gerade hier zeigen sich erhebliche Defizite: Außerschulische Akteure werden häufig nicht als gleichwertige Bildungspartner:innen anerkannt, Kooperationsprozesse sind unzureichend koordiniert und Förderlogiken bleiben vielfach kurzfristig und unsicher. 

Dabei leisten außerschulische Bildungsakteure bereits heute einen wesentlichen Beitrag – insbesondere in den Bereichen kulturelle, politische, soziale, sprachliche und MINT-Bildung (BMBFSFJ 2025). Sie bringen spezialisierte Expertise ein, erreichen häufig benachteiligte Zielgruppen und stärken die Öffnung von Schule in den Sozialraum. In der Bildungslandschaft übernehmen sie damit eine wichtige Brückenfunktion (Hübner/Priemer 2021). Mit dem Ganztagsausbau und der Umsetzung des Startchancen-Programms gewinnt diese Verbindung von formaler und non-formaler Bildung sowie die strukturelle Verankerung geeigneter Kooperationsstrukturen weiter an Bedeutung (Steiner et al. 2024). 

Der Bundesverband Innovative Bildungsprogramme e.V. setzt sich deshalb für ein ganztägiges Bildungssystem ein, in dem außerschulische Bildungsorganisationen als gleichwertige Partner:innen anerkannt und dauerhaft eingebunden werden.

Forderungen und Handlungsempfehlungen

I. Rechtsrahmen und Qualität

Der Ausbau des Ganztags ist eine historische Chance. Damit diese gelingt, braucht es grundlegende Weichenstellungen: weg von punktueller Zusammenarbeit, hin zu strukturell verankerten Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und außerschulischen Partner:innen.

Multiprofessionelle Zusammenarbeit 

Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Sozialarbeit, Jugendhilfe, Lehrkräften und zivilgesellschaftlichen Akteuren sollte selbstverständlich sein (Stichwort: One-Stop-Government). Kinder teilen sich nicht in Tageszeiten und Rechtskreise auf. Daher fordern wir ein ganztägiges Bildungssystem ohne Trennung zwischen Vormittag und Nachmittag, in dem schulische und außerschulische Angebote miteinander verzahnt sind. Die Nutzung und Erweiterung rechtlicher Spielräume zur Zusammenführung personeller und organisatorischer Ressourcen vor Ort kann dazu beitragen, Barrieren in der rechtskreisübergreifenden Kooperation abzubauen.

Kooperation gesetzlich verankern

Kooperation mit außerschulischen Bildungspartner:innen darf nicht vom Engagement Einzelner abhängen. Wir fordern die verbindliche Aufnahme der Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen, zivilgesellschaftlichen Bildungspartner:innen in die Schulgesetze aller Länder. Kooperation muss als strukturelle Pflichtaufgabe definiert werden – bei größtmöglichem Handlungsspielraum vor Ort (Stichwort: eigenverantwortliche Schule).

Verbindliche Qualitätsstandards

Die 2023 von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität im Ganztag bilden eine gute Grundlage für bundesweit vergleichbare Qualitätsstandards (KMK 2023), sie bleiben jedoch unverbindlich. Wir fordern die Länder auf, die Umsetzung der Standards systematisch zu monitoren und zu begleiten. Verbindliche Standards stehen nicht im Widerspruch zur Forderung nach Gestaltungsspielraum vor Ort. Bei der konkreten Operationalisierung der Standards müssen alle am Schulleben teilnehmenden Personen beteiligt werden. Gemeinsam abgestimmte Qualitätskriterien beeinflussen die Auswahl von Kooperationspartner:innen (Stichwort: wirkungsbasierte Vergabekriterien).

II. Infrastruktur und Management

Schulen sind keine isolierten Lernorte, sondern eingebettet in ein komplexes Sozialraumgefüge, das die Bildungs- und Entwicklungschancen junger Menschen maßgeblich prägt. Verlässliche Kooperationsstrukturen mit außerschulischen Partner:innen können Bildungsangebote erweitern, neue Zielgruppen erreichen und innovative Formate ermöglichen.

Bildungsmanagement etablieren

Gelingende Zusammenarbeit braucht eine professionelle Steuerung. Wir fordern feste Funktionsstellen für Kooperationsmanager:innen an großen Schulen oder regionale Koordinierungsstellen für Schulverbände (z. B. über kommunale Bildungsbüros) als Wissens- und Vernetzungsknotenpunkte. Aufgabe der Koordinierungsstellen ist es, Fachkräfte administrativ zu entlasten, Netzwerke systematisch zu pflegen, Aushandlungsprozesse zu moderieren und Bedarfe über Bildungsmonitoring zu analysieren.

Trägervielfalt sichern

Eine bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung braucht vielfältige Trägerstrukturen. Wir fordern die gezielte Einbindung gemeinnütziger, zivilgesellschaftlicher Akteure in Ergänzung zur freien Wohlfahrtspflege. Über Schulversuche und Pilotprogramme können verlässliche Kooperationsmodelle im Sozialraum erprobt und anschließend verstetigt werden. So können monopolartige Strukturen vermieden und Angebotsvielfalt gesichert werden.

Bildungsräume erweitern

Bildung darf nicht an den Schulmauern enden. Raumknappheit führt vielerorts bereits zur gemeinsamen Nutzung von Räumen durch Musikschulen, Vereine oder Jugendfreizeiteinrichtungen. Der Ganztag muss nicht nur physisch durch externe Lernorte erweitert werden, sondern auch konzeptionell über das Schulgebäude hinauswirken. Wir fordern eine rechtliche und organisatorische Öffnung von Schulen in den Sozialraum (Stichwort: rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit).

III. Förderlogik und Ressourcen

Außerschulische Bildungspartner:innen können einen entscheidenden Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung leisten. Um diese Zusammenarbeit nachhaltig zu sichern, braucht es eine Förderpraxis, die auf Verlässlichkeit, Nachhaltigkeit und lokaler Handlungsfähigkeit beruht.

Projektlogik überwinden

Kurzfristige, prekäre Projektförderung muss schrittweise durch mehrjährige, qualitätsorientierte Strukturförderung ersetzt werden. Dafür sollten in einem ersten Schritt bestehende Förderprogramme und Richtlinien (u.a. Startchancen-Programm, Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen“) besser verzahnt und für außerschulische Partner:innen geöffnet werden. Langfristig sollte die befristete Programmförderung durch die Übertragung der finanziellen Verantwortung auf die operative Ebene in dauerhafte Strukturförderung übergehen.

Budgetautonomie stärken

Wer Verantwortung trägt, muss auch über Ressourcen verfügen können, z.B. in Form von dauerhaften Ganztagsbudgets. Über Schulversuche und Pilotprogramme kann die Ausstattung von Schulen oder Schulverbünden mit eigenen, zweckgebundenen Budgets für die Kooperation im Sozialraum erprobt werden. Good Practice kann anschließend über das regionale Bildungsmanagement verstetigt werden und eine Grundlage für die oben beschriebene Strukturförderung bilden.

Wirkungsbasierte Förderung

Die Verwendung öffentlicher Mittel muss an die Einhaltung verbindlicher Qualitätsstandards geknüpft werden und unter Heranziehung wirkungsbasierter Vergabekriterien erfolgen. Gleichzeitig müssen Vergabeverfahren transparent, fair und bürokratiearm gestaltet sein, damit auch kleinere Organisationen Zugang erhalten. Kinder, Jugendliche und Familien müssen an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden (z. B. über kommunale und schulische Beteiligungsgremien).

Fazit

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und die damit verbundene Vision einer ganzheitlichen Förderung und Betreuung kann nur dann sein volles Potenzial entfalten, wenn er als gemeinschaftliche Bildungsaufgabe verstanden und gestaltet wird. 

Der Bundesverband Innovative Bildungsprogramme e.V. lädt Politik und Verwaltung auf Grundlage dieses Positionspapiers zum Dialog ein - mit dem Ziel, gemeinsam die strukturellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, außerschulische, gemeinnützige Bildungsakteur:innen dauerhaft und systematisch als gleichwertige Partner:innen im ganztägigen Bildungssystem zu verankern.

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